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Dichtheitsprüfung von Rauchfängen

Benützte Rauchfänge sind entsprechend der Landesgesetze und der ÖNORM 8201 wiederkehrend auf Dichtheit zu überprüfen. Sie fragen sich jetzt vielleicht, warum und wie oft Ihre Rauch- und Abgasfänge überprüft werden müssen und was dabei gemacht wird. Dieser Artikel soll Ihnen dabei helfen genau diese Fragen zu beantworten.

Warum überprüft man auf Dichtheit?

Die Dichtheitsprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass keine Rauch- oder Gaslecks in Ihre Wohnräume gelangen und bauliche oder durch Abnutzung bedingte Mängel am Fang frühzeitig erkannt werden. Diese Prüfungen können mit Raucherzeugern, Kameras oder speziellen Dichtheitsprüfgeräten durchgeführt werden.

Wann muss eine Dichtheitsprüfung gemacht werden?

In der ÖNORM 8201 sind die Voraussetzungen definiert, wann ein Rauchfang auf Betriebsdichtheit überprüft werden muss.

Neu errichtete Rauch- und Abgasfänge

Direkt nach der Fertigstellung müssen neue Abgasanlagen über die ganze Länge auf Betiebsdichtheit überprüft werden. So werden bauliche Mängel erkannt, bevor z.B. die Haftungsübernahme durch eine Baufirma nicht mehr greift.

Neuanschluss oder Austausch einer Feuerstätte

Bevor eine neue Feuerstätte angeschlossen oder eine alte ausgetauscht wird, muss der Fang auf Betiebsdichtheit überprüft werden. So kann sichergestellt werden, dass neue Feuerstätten auch an einen dem Stand der Technik entsprechenden Fang angeschlossen sind.

Wenn diese Prüfung vor weniger als 12 Monaten erfolgt ist und keine baulichen Änderungen vorgenommen wurden, ist keine weitere Prüfung notwendig.

Neue Anschlussstelle oder Reinigungsöffnung

Wenn Sie eine neue oder zusätzliche Anschlussstelle am Fang erreichten muss eine Dichtheitsprüfung stattfinden. Es kann nämlich beim nachträglichen Einbau einer Reinigungsöffnung oder eines Anschlusses, vor allem bei Keramik- und Schamotteinnenrohren, ein Riss im Innenrohr entstehen, welcher anderweitig nur schwer festgestellt werden kann. So können bei eventuellen Schäden Haftungsansprüche schnell geltend gemacht werden.

Im Schadensfall

Sollten Sie mit Rauchbelästigungsmeldungen aus Nachbarwohnungen konfrontiert sein oder sollte Ihre Abgasanlage einen Rußbrand erlebt haben, muss diese sofort auf Betriebsdichtheit überprüft werden. So kann ein weiterhin problemloser Betrieb sichergestellt und Personenschaden durch Abgase im Wohnraum verhindert werden.

Nach Reparaturen oder Sanierungen

Wenn Ihr Rauchfang aufgrund eines Schadens saniert wurde, muss dieser auf freien Querschnitt und Betriebsdichtheit überprüft werden. So können eventuelle Haftungsansprüche bei unsachgemäßer Sanierung schnell geltend gemacht werden.

Wie oft findet eine Dichtheitsprüfung statt?

Bei Abgasanlagen wird je nach angeschlossener Feuerstätte zwischen Unterdruck- und Überdruckbetrieb unterschieden. Jede der beiden Betriebsweisen stellt dabei unterschiedliche bauliche Anforderungen an die Abgasanlage, was wiederum die Art und Weise beeinflusst, mit der die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Betriebsweise im Unterdruck

Die klassische Betriebsweise einer Abgasanlage ist der Unterdruckbetrieb. Dabei ist die Abgasanlage über den Kamineffekt dafür verantwortlich Sauerstoff für die Verbrennung zur Feuerstätte zu befördern. Durch die Verbrennung entstehen heiße Abgase, die leichter sind als Luft. Dadurch entsteht wiederum ein Auftrieb, der die Abgase im Fang nach oben "saugt" - das ist der umgangssprachliche "Zug" einer Abgasanlage. Die Abgasanlage muss dabei soviel Auftrieb erzeugen, dass die Abgase über die Mündung in den freien Wind abgegeben werden können.

Abgasanlagen, die mit Unterdruck betrieben werden müssen laut ÖNORM 8201 alle 10 Jahre auf Betriebsdichtheit überprüft werden. So kann sichergestellt werden, dass z.B. bei schlechtem Zug durch ungünstigen Wetterlagen keine schädlichen Abgase in den Wohnraum eintreten können.

Betriebsweise im Überdruck

Abgasanlagen von Brennwertfeuerstätten (Öl, Gas, Pellets) werden üblicherweise im Überdruckbereich betrieben. Bei Brennwertgeräten wird die Energie aus dem Abgas verwendet um weitere Wärme für das Heizsystem zu gewinnen. Dadurch wird aber das Abgas so kühl, dass es kaum mehr einen Auftrieb generiert. Deshalb unterstützt bei dieser Technologie ein Gebläse die Abgasanlage dabei die Abgase über die Mündung in den freien Wind abzugeben.

Abgasanlagen, die mit Überdruck betrieben werden müssen laut ÖNORM 8201 alle 5 Jahre auf Betriebsdichtheit überprüft werden. So kann sichergestellt werden, dass auch bei starker Gebläseunterstützung keine Abgase in die Umliegenden Wohnräume gepresst werden.

Durchführung einer Dichtheitsprobe

Je nach Bauart und Betriebsweise der Abgasanlage werden unterschiedliche Methoden verwendet, um die Betriebsdichtheit einer Abgasanlage sicherzustellen.

Rauchprüfung

Bei einschaligen Fängen (z.B. ein mit Normformatziegeln gemauerter Fang) wird eine Prüfung auf Betriebsdichtheit grundsätzlich mittels Raucherzeugung durchgeführt. Hierbei wird mit Hilfe von Rauchpatronen weißer oder färbiger Rauch in den Fang eingeleitet und überwacht, ob dieser an irgendeiner Stelle austritt. In Ausnahmefällen (z. B. wenn Aufenthaltsräume in Wohnbauten nicht zugänglich sind) kann die Betriebsdichtheit mittels Überdruck ermittelt werden.

  • Vorbereitung: Bevor die Prüfung beginnt, sollten alle angrenzenden Räume zugänglich sein. Zudem müssen alle Öffnungen dicht verschlossen werden. Falls nötig, wird ein Auftrieb für den Rauch im Fang hergestellt, allerdings unter Beachtung der Temperaturbeständigkeit der verbauten Materialien. Dies wird z.B. mit dem Verbrennen eines Zeitungspapieres in der unteren Reinigungsöffnung erreich

  • Durchführung: Mittels einer Rauchpatrone wird Rauch in den Fang eingeleitet und es wird darauf geachtet, dass er kontinuierlich nach oben steigt. Im Idealfall sind zwei Personen für die Überwachung vor Ort. Die Überprüfung dauert in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten. Falls Rauch austritt, wird die Prüfung sofort abgebrochen.

Besonders wichtig bei diesen Überprüfungen ist die genaue Beobachtung der angrenzenden Bereiche, wie beispielsweise Fußböden, elektrische Installationen und andere Konstruktionsteile, ob irgendwo Rauch austritt. So wird sichergestellt, dass wirklich alle Teile des Systems dicht sind.

Zusätzliche Überprüfung mit Inspektionskamera
Bei der Überprüfung mit Raucherzeugern nutzen wir in der Regel auch die Inspektionskamera, um uns ein umfassendes Bild des baulichen Zustandes der Abgasanlage zu machen. Das hat den Hintergrund, dass stockwerkübergreifende Fehlanschlüsse, gerade bei älteren Gebäuden, mittels Raucherzeuger meist nicht gefunden werden können, da diese in der Regel mit einer Abdichtkappe aus Blech verschlossen und daher auch rauchdicht sind. Weiters kann mittels einer Rauchprobe auch kein Rückschluss auf den baulichen Zustand einer Abgasanlage gemacht werden, da diese oft trotz erfolgreicher Dichtheitsprüfung einem Rauchfangbrand nur mehr unzureichend standhalten würden.

Überdruck-Prüfung (Leckratenprüfung)

Eine andere Methode ist die Überdruck-Prüfung. Bei dieser Variante wird der Fang einem bestimmten Druck ausgesetzt, und es wird gemessen, wie viel Luft bzw. Gas aus dem System austritt.

  • Vorbereitung: Alle Öffnungen werden dicht verschlossen. Ein spezielles Messgerät wird verwendet, das mindestens einmal jährlich auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft wird.

  • Durchführung: Ein konstanter Überdruck wird im Fang hergestellt. Anschließend wird der Volumenstrom gemessen, der zur Aufrechterhaltung dieses Drucks erforderlich ist. Ist der Volumenstrom zu hoch (es tritt also zu viel Luft aus), gilt der Fang als undicht.## Warum überprüft man auf Dichtheit?

Die Dichtheitsprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass keine Rauch- oder Gaslecks in Ihre Wohnräume gelangen und bauliche oder durch Abnutzung bedingte Mängel am Fang frühzeitig erkannt werden. Diese Prüfungen können mit Raucherzeugern, Kameras oder speziellen Dichtheitsprüfgeräten durchgeführt werden.